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Virtual Office FLAT Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Virtual Office FLAT, 13.10.2024 - 12:41

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Service- oder sonstigem Vertrag der Virtual Office FLAT. Sie gelten durch Unterschrift der Bestellung eines Virtual Office Standortes als vereinbart:

§ 1 Geltung / Leistungsumfang

1. Virtual Office FLAT erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen gelten. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind hiervon ausgenommen.

§ 2 Rechte und Pflichten

1. Virtual Office FLAT verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
2. Virtual Office FLAT ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche Virtual Office FLAT im Auftrag des Kunden bearbeitet hat, oder welche Virtual Office FLAT aufgrund des Servicevertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat Virtual Office FLAT von jeder Inanspruchnahme freizustellen.
3. Virtual Office FLAT verpflichtet sich Artikel, Produkte, Rückläufer, Retoure-Ware, Briefe anzunehmen sofern die volle und richtige Anschrift samt Firmennamen und oder Vor- und Nachname des Kunden samt Zusatzangaben verwendet worden ist. Der Kunde erhällt nach der Freischaltung die volle Anschrift samt Zusatzangaben die verwendet werden müssen. Briefe werden nach dem einscannen direkt vernichtet sofern nicht anders vereinbart. Pakete und sonstige Artikel im Lager werden nach Wareneingang 60 Tage im Lager aufbewahrt und bei nicht Abholung 60 Tage nach Eingang vernichtet.
4. Virtual Office FLAT ist berechtigt, die bereitgestellte Anschrift, Telefonservice, bereitgestellte Telefonrufnummer und bereitgestellte Telefaxnummer jederzeit zu ändern. Im Rahmen des Büroservice bieten wir unseren Kunden einen Telefonservice an. Virtual Office FLAT ist der Inhaber der Zielrufnummer und diese Rufnummer wird nicht auf den Kunden übertragen oder portiert. Die Rechte an dieser Rufnummer gehören Virtual Office FLAT. Sie können über die Zierufnummer keine Anrufe tätigen. Telefonservice, lokale Telefonrufnummer und lokale Telefaxnummer ist eine kostenlose Leistung durch Virtual Office FLAT und wird nicht extra berechnet.
5. Der Kunde darf den Virtual Office Service nicht als Firmenstandort, Geschäftsanschrift, Sitz, Niederlasssung, inländische Geschäftsanschrift oder Zweigniederlassung im Handelsregister oder Gewerbeamt angeben oder eintragen! Der Kunde darf die Anschrift des Virtual Office Service nicht beim Handelsregister oder Gewerbeamt angeben und eintragen. Der Dienst des Virtual Office Flat Services beschränkt sich auf die Postannahme, Telefonservice, Faxservice, die Weiterleitung der Briefe per Email und Annahme der Pakete und die Paketaufbewahrung bis zur persönlichen Abholung oder durch dritte mit Vollmacht.
6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, welche Virtual Office FLAT zur Durchführung einer Leistung einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrags abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen, anderenfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Abwerbegebühr an Virtual Office FLAT, die dem dreifachen Brutto-Monatsgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters entspricht.

§ 3 Vertragsdauer/Kündigungen

1. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende zugegangen sein. Briefe, Pakete und sonstige Artikel im Lager werden nach Vertragsbeendigung vernichtet.
2. Verträge können seitens Virtual Office FLAT aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen u.a. in Betracht: Mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, die nicht rechtzeitige Leistung der Sicherheitsleistung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
3. Im Falle der fristlosen Kündigung durch Virtual Office FLAT werden bei Büroserviceverträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Bei Büroserviceverträgen ohne Befristung werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen festgesetzt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

§ 4 Nichtzahlung des Entgelts/Pfandrecht/Aufrechnung/Minderung

1. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von Virtual Office FLAT nebst ihrer Haftung, ohne daß der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
2. Virtual Office FLAT ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.
3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden.
5. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig.
4. Briefe, Pakete und sonstige Artikel im Lager werden bei Nichzahlungen vernichtet.

§ 5 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind Virtual Office FLAT gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche des Kunden erlischen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch Virtual Office FLAT oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
2. Virtual Office FLAT haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens Virtual Office FLAT erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Virtual Office FLAT haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet Virtual Office FLAT nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die Virtual Office FLAT keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet Virtual Office FLAT nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, daß von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

§ 6 Rechtsnachfolge

1. Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von Virtual Office FLAT wird der Vertrag nicht berührt.

§ 7 Vorsteuerabzug

1. Der Kunde versichert, daß er im Falle der ausgesprochenen Option zur Mehrwertsteuer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, also die in Anspruch genommenen Serviceleistungen ausschließlich zur Ausführung von Leistungen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug zulassen. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Büroservicevertrages unverzüglich Virtual Office FLAT zu benachrichtigen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen. Der Kunde erklärt sich bereit, gegenüber Virtual Office FLAT durch den eventuellen Wegfall der Option entstehende Schäden, nämlich Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuer bei Virtual Office FLAT dadurch auszugleichen, daß die im Büroservicevertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer ab Wegfall der Optionsmöglichkeit als Bestandteil der Servicevergütung zu verstehen ist und somit die monatliche Servicevergütung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer die Bruttosumme ist. Falls sich während des Vertragsverhältnisses die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht, ist entweder die dann fällige erhöhte Mehrwertsteuer oder eine entsprechend höhere Miete zu zahlen.

§ 8 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

1. Vertragssprache ist deutsch.
2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Kunden erhalten den Vertrag per Email. Nach erhalt des Vertrags durch den Kunden wird der Vertrag nicht digitalisiert.

§ 9 Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel

2. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und -kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.
2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine Klausel ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist der Standort in Deutschland von Virtual Office FLAT, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Offenbach am Main zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.